URLAUB-SCHUTZ-PAKET für Reisemobil- und Wohnwagen-Mieter
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URLAUB-SCHUTZ-PAKET-STAFFEL  
Bei einem Tagesmietpreis bis 100,00 EUR/Tag 7,90 EUR/Tag
Bei einem Tagesmietpreis bis 150,00 EUR/Tag 9,90 EUR/Tag
Bei einem Tagesmietpreis bis 200,00 EUR/Tag 11,90 EUR/Tag

 

Das Urlaub-Schutz-Paket beinhaltet folgende Versicherungen:

Geld zurück Garantie Geld-zurück-Garantie
Bei Insolvenz des Vermieters für geleistete Zahlungen, die nicht in Anspruch genommen wurden.

 Reiserücktritts-Versicherung
Versichert sind die dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt vertraglich geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall, unerwartet schwerer Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 20% jedoch mindestens 75 Euro.

 Reiseabbruch-Versicherung
Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlichen entstehenden Rückreisekosten versichert.

 Kautions-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kaution für einen während der Mietreise eingetretenen Schaden bis zu 1.000,00 EUR, bei einer Selbstbeteiligung von 250,00 EUR.

 Mietausfall-Versicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Mietausfall durch einen durch die versicherte Person verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,00 EUR.
Eine private Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich nicht für angemietete Objekte.

 Inhalts-Versicherung
Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 8.000,00 Euro. Für Radio, TV, Foto- und Film/Videokamera gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 Euro. Zusätzlich gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk-, Fax- und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00 Euro.