| URLAUB-SCHUTZ-PAKET-STAFFEL |
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| Bei einem Tagesmietpreis bis
100,00 EUR/Tag |
7,90 EUR/Tag |
| Bei einem Tagesmietpreis bis 150,00 EUR/Tag |
9,90 EUR/Tag |
| Bei einem Tagesmietpreis bis 200,00 EUR/Tag |
11,90 EUR/Tag |
Das Urlaub-Schutz-Paket beinhaltet folgende Versicherungen:
Geld-zurück-Garantie
Bei Insolvenz des Vermieters für geleistete Zahlungen, die nicht in Anspruch genommen wurden.
Reiserücktritts-Versicherung
Versichert sind die dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt vertraglich
geschuldeten Stornokosten aus folgenden Gründen: Tod, schwerer Unfall,
unerwartet schwerer Krankheit der versicherten Person, deren Lebenspartner
und deren Angehörigen, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
einer Versicherten; erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Personen
infolge von: Feuer, vorsätzlicher Straftat eines Dritten, höhere
Gewalt sowie nicht vorhersehbarer Arbeitslosigkeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 20% jedoch mindestens 75 Euro.
Reiseabbruch-Versicherung
Bei Abbruch der Reise aus den oben genannten Gründen sind die zusätzlichen
entstehenden Rückreisekosten versichert.
Kautions-Versicherung
Versicherungsschutz besteht für die im Mietvertrag vereinbarte Kaution
für einen während der Mietreise eingetretenen Schaden bis zu
1.000,00 EUR, bei einer Selbstbeteiligung von 250,00 EUR.
Mietausfall-Versicherung
Versichert sind Haftpflichtansprüche des Vermieters gegen
den Mieter wegen Mietausfall durch einen durch die versicherte Person
verursachten Schaden bis zu einem Betrag von maximal 10.000,00 EUR.
Eine private Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich
nicht für angemietete Objekte.
Inhalts-Versicherung
Versichert ist das persönliche Reisegepäck, Haushaltszubehör
sowie lose, nicht fest eingebaute Teile bis zu einer Versicherungssumme
von insgesamt 8.000,00 Euro. Für Radio, TV, Foto- und Film/Videokamera
gilt eine Höchstentschädigungsgrenze von 2.500,00 Euro. Zusätzlich
gilt Versicherungsschutz für Computer, Mobiltelefone, Funk-, Fax-
und Telefongeräte, Fahrräder und sonstige Sportgeräte bis
zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 3.000,00 Euro.